Was ist eine Regelversorgung?
Die Regelversorgung ist eine einfache Zahnersatzausführung mit preiswerten Material- und Laborkosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal 75 % der Regelversorgung als Festzuschuss. Darüber hinaus wird der Zahnarzt aber in den meisten Fällen eine höherwertige Versorgungsform anbieten, an deren Mehrkosten sich die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr beteiligt.
Was ist eine höherwertige Versorgungsform?
Bei der höherwertigen Versorgungsform spricht man von einer gleichartigen oder von einer andersartigen Versorgung:
Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn zum einen die Regelversorgung und zum anderen zusätzliche bessere Leistungen (z. B. Verblendungen im nicht sichtbaren Bereich) in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird nur der Festzuschuss gewahrt, der bei einer Regelversorgung angefallen wäre. Die Zahnarzte berechnen die Regelversorgung nach den üblichen Kassensätzen (zahnärztlicher Bewertungsmaßstab – BEMA) und die zusätzlichen privaten Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnarzte (GOZ) 1).
Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn die Entscheidung nicht auf die Regelversorgung (z. B. normale Brücke), sondern auf eine komplett andere Versorgungsform (z. B. Implantat) fällt. Auch in diesem Fall wird nur der Festzuschuss gewährt, der bei einer Regelversorgung angefallen wäre. Die Zahnärzte berechnen ihre Leistungen aber nicht mehr nach der GKV-Gebührenordnung BEMA, sondern vollständig nach der privaten GOZ. Hierbei können die Zahnärzte den kompletten Rahmen der GOZ ausschöpfen, mit entsprechender Begründung also bis zum 3,5-fachen Satz berechnen.
Die zwei Gruppen der Zahnzusatztarife:
Reine Zahnersatz-Tarife
Unter Zahnersatz versteht man eine festsitzende oder herausnehmbare zahnmedizinische Prothese, die fehlende Zähne ersetzt. Es zählen dazu Brücken, Kronen und Implantate. Diese werden i. d. R. in einem Labor angefertigt und dann vom Zahnarzt eingesetzt.
Tarife mit Rundum-Schutz
Rundum-Schutz umfasst Tarife, die über Zahnersatz-Leistungen hinaus auch Leistungen für Zahnbehandlung erstatten, des Weiteren oft auch für „Professionelle Zahnreinigung“ (PZR) und teilweise auch für Komfortleistungen wie Bleaching etc.
Die Zahnbehandlung beinhaltet alle Maßnahmen zur Zahnerhaltung, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlung oder Fissurenversiegelung. Die Zahnbehandlung wird vom Zahnarzt selbst direkt am Patienten erbracht.
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