Wie ab 2025 mit dem Asbestrisiko umzugehen ist

Seit Anfang Dezember 2024 gilt die überarbeitete Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Sanierung älterer Gebäude – etwa nach Brand-, Wasser- oder Schimmelschäden – verbessern soll.

Dabei rückt das krebserregende Asbest in den Vordergrund, das in vielen Häusern aus der Zeit bis 1993 vorkommt und rund drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmacht. Vor Beginn von Sanierungsarbeiten muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden; wenn Zweifel bestehen, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche, aufwendige Risikoschutz einzusetzen.

 

Welche Folgen ergeben sich daraus für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige und Handwerker?

Ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“ liefert hierzu Antworten. Er befindet sich zwar noch in der Konsultationsphase, kann jedoch bereits unter https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf eingesehen werden. Federführend arbeitet dabei der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine Tochtergesellschaft VdS.

 

Aufgrund des damit verbundenen Zusatzaufwands rechnen die Versicherer mit jährlichen Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro.

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.