Versicherte Gefahren:
Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser
Alle Gefahren der Wohngebäudeversicherung gelten auch für die Anlagen der erneuerbaren Energietechnik.
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Vandalismus
Unachtsamkeit und fehlerhafte Bedienung sowie Beschädigung durch Dritte sind mitversichert.
Diebstahl
Einfacher Diebstahl der Anlagen oder deren Zubehör.
Technische Störungen
Kurzschlüsse oder Überspannungsschäden durch fehlerhafte Technik oder Gewitter verursacht.
Glasbruch
Glasbruchschäden von Solarpaneelen der Photovoltaik– oder Solarthermie-Anlagen
Ertragsausfallversicherung
Wird nach einem Schaden keine Energie mehr erzeugt, erstatten wir bis zu 12 Monate die Mehrkosten für den Bezug von Strom, Wärme oder die entgangene Einspeisevergütung.
GAP-Deckung
Falls die Anlage nach einem Schaden nicht mehr aufgebaut werden kann, ersetzten wir die Lücke zwischen der aktuellen Restschuld und dem Wiederbeschaffungswert.
Versicherungsschutz für
Technik, die in oder auf einem ständig bewohnten Wohngebäude, -grundstück von einem Fachbetrieb installiert wurde. Ein Vertragsabschluss ist für eine Anlage bis 5 Jahre Alter möglich. Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro.
Preis
1,8 ‰ des Anlagenwertes, mindestens 75 €** / Balkonkraftwerke 40 €**
* Die Anlagen dürfen max. 5 Jahre alt sein (ab Tag der Inbetriebnahme) und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
– die Anlagen muss auf dem Versicherungsgrundstück des Wohngebäudes stehen
– es muss sich um Gebäude der Bauartklasse I, II, und III sowie FHG I und II handeln
– die Anlagen müssen nach den Vorgaben des Herstellers vom Fachbetrieb installiert sein
** zzgl. VSt pro Jahr
Gegenüberstellung von Anbietern einer Wärmepumpen-Versicherung mit Diebstahlschutz
Tarifbeschreibung und Leistungen der VHV – Wärmepumpen-Versicherung
Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz als unabhängige Versicherungsmakler, unsere umfassenden Tarifvergleiche, unseren kostenlosen Vergleichsservice oder fordern Sie gleich Ihre unabhängige Beratung an