Geregelter Nachlass: Chaos oder Klarheit hinterlassen?

Nachlassregelung – einfach – machen.

Zugegeben – es gibt sicher angenehmere Themen als sich mit dem eigenen Ableben und dessen Konsequenzen zu beschäftigen.

Schnell sind Ausflüchte zur Hand: Das hat noch Zeit. Ich habe doch eh nichts zum Vererben. Es ist mir egal was dann wird. Allesamt Vorwände, um sich nicht ernsthaft mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen zu müssen.

Wer schon einmal mitbekommen hat, welche Herausforderungen ein plötzlicher Todesfall allein durch die Umsetzung der Regelungen der gesetzlichen Erbfolge mit sich bringen kann, sieht dies häufig anders.

Die klassische Konstellation „Bis dass der Tod Euch scheidet“ ist heute nicht mehr Standard. Und somit auch nicht die klassische Erbfolge. Gerade bei Patchwork- Konstellationen oder bei Geschäftsinhaber/Innen kann sehr viel auf dem Spiel stehen. Vor allem dann, wenn vorab nichts geregelt wurde. Oder man nur  dachte, es sei alles geregelt.

 

Wissen, was passiert

Und hier liegt die Herausforderung: Um eine persönliche Regelung rechtswirksam anzugehen, bedarf es Zeit, Geld und Expertise. Häufig fehlt es an einer dieser Grundlagen, um die Dinge für sich und die Angehörigen zu regeln.

Als Ihre Finanzberater haben wir unseren Service um diesen wichtigen Vorsorgeaspekt erweitert. In Zusammenarbeit mit den Fachanwälten der Deutschen Vorsorgedatenbank AG lassen sich diese Themen langfristig, rechtssicher und fair kalkuliert regeln.

 

Folgende Lösungen stehen Ihnen zur Verfügung:

– Ihre Nachlassplanung mit transparenter Anzeige der Regelungen der  gesetzlichen Erbfolge inkl. eventuell anfallender Erbschaftssteuern
– Ihre davon abweichende Nachlassplanung mit der wunschgemäßen Verteilung Ihres Erbes. Dies ebenfalls mit Ermittlung eventuell anfallender Erbschaftssteuer und möglichen Pflichtteils-Ansprüchen
– Individuelle Online-Beratung durch Fachanwälte zum Festpreis
– Auf Wunsch Erstellung eines Testament – Entwurfes durch Fachanwälte zum Festpreis


Ergänzend haben Sie die Option, Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach Ihren Vorgaben anwaltlich und ebenfalls zum Festpreis erstellen lassen.

Für langfristige Aktualität, jederzeitige Verfügbarkeit und sichere Lagerung Ihrer wertvollen Dokumente steht Ihnen der professionelle Notfall- und Einlagerungsservice der Deutschen Vorsorgedatenbank AG zu Verfügung

 

Für Sie zusätzlich zum kostenfreien Download:

 

Weitere Informationen zur Vorsorgedatenbank erhalten Sie hier:

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Für Ihre Fragen zum Ablauf, zur Handhabung und zu den Konditionen steht Ihnen auch unser Team selbstverständlich gerne zur Seite.

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Vorsorgevollmacht? Betreuungsverfügung? Patientenverfügung?

Ist das denn wirklich nötig?

Tagtäglich geraten in Deutschland Personen aufgrund von Verkehrsunfällen, akuten Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder demenziellen Erkrankungen in die Situation, dass Sie von einem Moment auf den nächsten die eigenen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte nicht mehr tätigen können.

Manchmal ist die Geschäftsunfähigkeit vorübergehend, nicht selten aber dauerhaft.

Im Durchschnitt kommen in Deutschland kalendertäglich 700 Geschäftsunfähigkeiten neu hinzu; die Gesamtzahl summiert sich aktuell auf ca. 1,5 Mio. betroffene Menschen.

Nicht immer ist im Vorfeld rechtssicher unanfechtbar geregelt, wer sich dann um die persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten der betroffenen Person kümmern soll und darf.

Darüber hinaus dürfen sich seit dem 01. Januar 2023 in einer solchen Situation selbst Ehepartner gegenseitig im Rahmen der Gesundheitssorge für nur maximal 6 Monate (!!) vertreten.

Alle anderen Handlungen, beispielsweise die Vertretung gegenüber Behörden, Banken oder Versicherungen bedürfen wie bisher einer rechtssicheren Vollmacht oder führen zu einer gerichtlichen Betreuung. Ist eine solche gerichtliche Betreuung notwendig wird im Idealfall der Partner oder ein naher Angehöriger zum Betreuer ernannt. Möglich ist jedoch auch, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer festgelegt wird.

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Nachlassplanung

Ihre Nachlassplanung mit transparenter Anzeige der Regelungen der gesetzlichen Erbfolge inkl. eventuell anfallender Erbschaftssteuern.

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Rechtssichere Erbschaftsverteilung

Ihre davon abweichende Nachlassplanung mit der wunschgemäßen Verteilung Ihres Erbes. Dies ebenfalls mit Ermittlung eventuell anfallender Erbschaftssteuer und möglichen Pflichtteils-Ansprüchen.

03

Rechtskonformer Testament-Entwurf

Auf Wunsch Erstellung eines Testament Entwurfes durch Fachanwälte.

04

Online-Beratung

Individuelle Online-Beratung durch Fachanwälte

05

Immer Festpreise

Alle Leistungen – auch sämtliche anwaltlichen Beratungen – erhalten Sie immer zum vorher definierten FESTPREIS! Erhöhungen sind ausgeschlossen!

06

Eigene digitale Verwaltung

Sie können jederzeit sämtliche Verträge, Vereinbarungen und Testament zusätzlich komplett digital verwalten. Hierzu stellen wir Ihnen den  DIGITALEN NACHLASSMANAGER kostenfrei zur Verfügung.

Wenn alles auf dem Spiel steht

brauchen Sie rechtssichere Regelungen!

Die Aufgaben und Pflichten eines gerichtlich bestellten Betreuers sind klar definiert, wobei es keine Rolle spielt, ob der Betreuer der Ehepartner oder eine fremde Person ist.

Beispielsweise sind bei den sogenannten „Vermögensangelegenheiten“ folgende Dinge zu beachten und zu tun:

  • Vermögensverzeichnis anlegen
  • Trennungsgebot / das Vermögen des Betreuten ist von dem des Betreuers strikt zu trennen
  • Vermögen entsprechend der rechtlichen Vorgaben verwalten
  • Sämtlichen Zahlungsverkehr bargeldlos abwickeln
  • Anlagepflicht für alles Vermögen, welches nicht für die laufenden Ausgaben benötigt wird
  • Wertgegenstände auf gerichtliche Anordnung anderweitig hinterlegen
  • Sperrvereinbarung mit Kreditinstituten vereinbaren + dem Betreuungsgericht anzeigen
  • Anzeigepflicht bei Konto – oder Depoteröffnungen an das Betreuungsgericht
  • Genehmigungspflicht bei nicht mündelsicherer Anlage des Vermögens
  • Genehmigungspflicht für Grundstücks – Immobiliengeschäfte

Der Gedanke, diese Vorgaben innerhalb der Familie oder im persönlichen Umfeld umsetzen zu müssen ist für viele Menschen befremdlich.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Option, dem Umfeld diesen Aufwand zu ersparen und eine solche Situation selbstbestimmt zu meistern:

- comfortinvest fondsfinanz

Digitaler Nachlassmanager

Erbrecht – einfach, übersichtlich und transparent

Mit wenigen Klicks erfassen Sie

und der Nachlassmanager erstellt Ihnen sofort eine Grafik, aus der sowohl die gesetzliche Erbfolge wie auch die daraus resultierende Erbschaftsverteilung ersichtlich wird.

Individualisieren Sie Ihre Erbaufteilung mithilfe des Erbquotenmanagers und erhalten Sie in Echtzeit Hinweise über die Höhe eventuell anfallender Pflichtteilsansprüche sowie eine Schätzung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer.

Haben Sie Fragen zu den Ergebnissen oder suchen juristische Lösungsmöglichkeiten? Dann bietet der Nachlassmanager die Option der Buchung eines Beratungsgespräches mit einem spezialisierten Anwalt der Kanzlei SKW Rechtsanwälte zu Sonderkonditionen.

Zum DIGITALEN NACHLASSMANAGER
Geregelter Nachlass: Chaos oder Klarheit hinterlassen?

VorsorgeDatenBank

Umfassend rechtssichere Verfügungen

Mit Hilfe der VorsorgeDatenBank legen Sie Inhalt und Umfang Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung und Patientenverfügung fest. Im Anschluss werden diese Vollmachten und Verfügungen durch Rechtsanwälte erstellt.

Ergänzend können weitere wichtige persönliche Vollmachten und Verfügungen von Ihnen erstellt werden:

  • Sorgerechtsverfügung (für Eltern minderjähriger Kinder)
  • Trauerverfügung (zur Bestattungsvorsorge)
  • Haus- und Großtierverfügung
  • Testament

  • Erbrechtsaufteilungen

  • sowie Berechnen und Absichern der potentiell anfallenden Erbschaftsteuer zu Lebzeiten

Zusätzlich erhalten Sie folgende Serviceleistungen:

  • Einlagerung der Original-Vorsorgedokumente
  • Digitalisierung der Vorsorgedokumente
  • Kostenpflichtige Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, wenn dies von Ihnen gewünscht wird.
  • Persönliche Notfallkarte
  • 24-Stunden-Notfallhotline
  • Versand der Originaldokumente an den Bevollmächtigten im Notfall
  • Jährlicher Updateservice
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