Versicherungskennzeichen 2025 jetzt erneuern

 

Seit dem 1. März gilt: Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Dieses neue Kennzeichen ist direkt bei der Kfz-Versicherung erhältlich. Wer weiterhin mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes – was im Schadensfall teuer werden kann, insbesondere durch mögliche Folgekosten wie Schadensersatzforderungen.

Wie wichtig dieser gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt ein Blick in die Statistik:
Allein im Jahr 2023 wurden über 21.000 Haftpflichtschäden bei solchen Fahrzeugen gemeldet. Der Gesamtschaden belief sich auf fast 100 Millionen Euro. Der Durchschnittsschaden pro Fall lag bei über 4.600 Euro – ein Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sinnvoll sein:
Gerade E-Scooter werden besonders häufig gestohlen – zuletzt 277 von 10.000, im Gegensatz zu nur 4 von 10.000 bei Pkw.

Die Versicherungspflicht betrifft nicht nur Mofas und E-Scooter:
Auch schnelle E-Bikes (über 25 km/h), motorisierte Rollstühle, Quads, Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie bestimmte ältere Mopeds aus DDR-Zeiten müssen entsprechend versichert sein.

  

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.

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