Entscheidend für die Höhe des Beitrags in Risikolebensversicherungen ist neben dem Eintrittsalter und der Laufzeit auch die Absicherungshöhe beziehungsweise die gewählte Versicherungssumme.
Schutz und Vorsorge durch Risikolebensversicherungen
Darüber hinaus spielt der Raucherstatus eine entscheidende Rolle. Eine Risikolebensversicherung wird entweder von Banken zur Kreditsicherung oder bei Hypothekendarlehen gefordert oder klassisch zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung zieht in der Regel immer eine Gesundheitsprüfung nach sich. Dabei ist der Umfang der Risikoprüfung von der gewünschten Absicherungshöhe abhängig. Alternative Möglichkeiten der Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsprüfung – aber mit Wartezeiten – stellen Sterbegeldtarife oder einige Spartarife mit Todesfallbaustein dar.
Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Todesfallschutz ist eine Risiko-Lebensversicherung die günstigere Variante, da hier nur das reine Risiko berücksichtigt wird.
Sollte innerhalb der Vertragslaufzeit die versicherte Person versterben, wird die zum Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt. Außerdem kann der Vertrag an einen Dritten abgetreten werden, um beispielsweise einen Kredit abzusichern.
- Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG.
- Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind grundsätzlich Erbschaftssteuerpflichtig.
Wie kann Erbschaftssteuer vermieden werden?
Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist daher eine Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies kann man z.B. erreichen, indem man sich über Kreuz versichert, ein Partner also jeweils den anderen über seinen Vertrag versichert. Denn Leistungen aus der Versicherung fallen nicht unter die Erbschaftssteuerpflicht, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind, der Begünstigte also im Versicherungsfall quasi seine eigene Versicherungsleistung erhält.
Wichtig ist, dass Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge dabei auch wirklich selber zahlen, da es sich ansonsten um eine Schenkung handelt, die wiederum steuerpflichtig sein könnte. Die Beitragszahlung sollte deshalb immer vom eigenen Konto und nicht von einem Gemeinschaftskonto oder gar durch die versicherte Person erfolgen.
Formen der Absicherung
Einzel-Leben
Hierbei handelt es sich um die „klassische“ Form der Risikolebensversicherung, in der auf das Leben EINER Person der Versicherungsschutz abgeschlossen wird.
Verbundene Leben
Die Risikolebensversicherung mit EINER Versicherungssumme wird auf das Leben von ZWEI Personen abgeschlossen. Beim Tod einer der beiden Personen wird die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt und der Vertrag erlischt.
Dual-Leben
Die Risikolebensversicherung wird auf das Leben von ZWEI Personen mit ZWEI individuellen Versicherungssummen abgeschlossen. Stirbt eine der beiden Personen, wird die entsprechende Summe an den Bezugsberechtigten ausbezahlt – der Schutz für die zweite Person bleibt bestehen. Der Vertrag wird dann mit reduziertem Beitrag als Einzelversicherung weitergeführt. Stirbt die zweite Person, wird auch die zweite Versicherungssumme ausbezahlt.
Besonderheiten
Eine Besonderheit sind Risikoversicherungen für Kinder sowie Risiko-Lebensversicherungen für RAUCHER
Garantierter Beitrag
Einen garantierten Beitrag (Brutto = Nettobeitrag) bieten z.Zt. noch nicht alle Gesellschaften an. Mit dem garantieren Beitrag bleibt die Höhe der Beiträge und der versicherten Leistung während der gesamten Versicherungsdauer gleich.
Vorgezogene Todesfallleistung
Hier erfolgt die Auszahlung der Todesfallleistung vorzeitig und nicht erst bei Eintritt des Versicherungsfalls. Die vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei schwerer Krankheit der versicherten Person bei einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten.
Verlängerungsoption
Mit dieser Option kann der Versicherungsschutz bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Dies bietet sich Beispielsweise bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung an, sofern ggf. eine Anschlussfinanzierung angedacht ist.
Risikorente
Die klassische Risikolebensversicherung zahlt im Leistungsfall eine individuell vereinbarte Versicherungssumme aus. Im Todesfall wird an die jeweils überlebende Person eine individuell wählbare Rente ausgezahlt (gegenseitige Absicherung in einem Vertrag). Die Hinterbliebenenrente kann lebenslang oder auf Wunsch auch zeitlich begrenzt gezahlt werden.
Todesfall ohne Gesundheitsprüfung
Reine Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen gibt es am deutschen Versicherungsmarkt nicht mehr. Jedoch gibt es Alternativprodukte.
- Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung
- Spartarife (klassische oder fondsgebunden) mit Todesfallbaustein ohne Gesundheitsfragen
Die Absicherungssummen sind bei den Alternativlösungen limitiert und mit Wartezeiten versehen. Aufgrund der kapitalgedeckten Finanzierung ist der Beitrag wesentlich höher als bei der reinen Risikoabsicherung über die Risikolebensversicherung.
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