Definition Photovoltaik- / Solaranlage / Balkonkraftwerk
Eine Photovoltaikanlage ist eine bestimmte Form einer Solaranlage. Generell ist eine Solaranlage ein System zur Umwandlung der Sonnenstrahlung in nutzbare Energie in Form von Wärme oder Elektrizität. Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische, direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik.
- Betreiberhaftpflichtversicherung
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, damit sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Aufgrund steuerlicher Aspekte und der Einspeisevergütung durch das Energieversorgungsunternehmen sind nahezu alle Betreiber einer Photovoltaikanlage Gewerbetreibende. Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Es können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter bei Umweltschäden entstehen, die die Anlage verursacht hat.
- Elektronikversicherung
Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Photovoltaikversicherung gesprochen wird, ist die Elektronikversicherung gemeint. Durch ergänzende besondere Bedingungen, Vereinbarungen oder Klauseln wird der Versicherungsschutz auf die speziellen Anforderungen einer Photovoltaikanlage angepasst. Üblicherweise bildet die Elektronikversicherung die Grundlage einer sogenannten Photovoltaikversicherung.
- Ertragsausfallversicherung
Sollte die Photovoltaikanlage aufgrund eines vorangegangenen versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise ausfallen, so kommt die Ausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) gemäß der vereinbarten Bedingungen zum Einsatz. Hauptaufgabe der Ausfallversicherung ist die Sicherung der Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage weiterhin Bestand haben werden.
- Montageversicherung
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verlangen ein Höchstmaß an Sicherheit, wenn es um die Installation einer Photovoltaikanlage geht. Dabei spielt es letztendlich keine Rolle, ob die PV-Anlage von einem Fachbetrieb der Solartechnik oder vom Betreiber selbst montiert wird. Schon während der Montage können unvorhergesehene Ereignisse dazu führen, dass Teile der Anlage, z. B. durch Zerstörung oder Diebstahl, neu zu beschaffen sind und die Photovoltaikanlage nicht nach Plan fertiggestellt wird – ein kostspieliges Szenario für Installateur und Betreiber. Abhilfe schafft eine Montageversicherung. Die speziell auf die Montage von Photovoltaikanlagen ausgerichteten Produkte, reduzieren das Risiko für Unternehmer und Betreiber auf ein Minimum.
Unterschieden wird zwischen zwei Modellen der Montageversicherung – der Einzelbeantragung und der umsatzbezogenen Deckung. Die Einzelbeantragung bezieht sich immer auf ein Montageprojekt und ist für selbstmontierende Betreiber oder Betriebe gedacht, die einmalig oder nur gelegentlich Photovoltaikanlagen montieren. Die umsatzbasierte Montageversicherung richtet sich hingegen an Unternehmer der Solarbranche (Solarmonteure), die kontinuierlich Photovoltaikanlagen installieren und sich eine Einzelanmeldung ersparen möchten.
- Minderertragsausfallversicherung
Die Minderertragsversicherung deckt die nicht erzielten Erträge (sogenannte Mindererträge) wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag mit der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird. Die Höchstentschädigung beträgt einen jeweiligen Prozentsatz des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. Ertragsgutachten.
Informationen zur Photovoltaik-Versicherung (Waldenburger Versicherung)
Informationen zur Photovoltaik-Versicherung (Wuertembergische Versicherung)
Informationen zur Solarpflicht (VHV)
Wichtige Begriffe
Aufstellungsmöglichkeiten
Wer eine Photovoltaikanlage plant, der benötigt zunächst einmal eine geeignete Fläche, auf der die Anlage aufgestellt werden kann. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
- Schrägdach
- Flachdach
- Freifläche
- Gebäudeintegriert
- Fassadenanlagen
- Wandanlagen
Bewegungs- und Schutzkosten
Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten für Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen.
Dekontaminations-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten
Neben dem eigentlichen Schaden an der Photovoltaikanlage entstehen Kosten am Schadenort, wenn Schutt und nicht mehr verwertbare Reste aufgeräumt und entsorgt werden müssen. Bei kontaminiertem Brandschutt entstehen hohe Entsorgungskosten. Aufräumungskosten unterliegen aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins einem hohen Änderungsrisiko.
EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (am 01.04.2000 in Kraft getreten und am 01.01.2009 zuletzt geändert) regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die öffentlichen Netzbetreiber.
Gütesicherung RAL-GZ 966
Das Gütezeichen umfasst eine Vielzahl bereits vorhandener internationaler, nationaler und regionaler Regelungen aus den Bereichen Baurecht, Unfallverhütung, Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Umweltschutz. Diese Eignung muss durch Erst- und Wiederholungsprüfungen bestätigt werden.
Haftzeit
Die Haftzeit ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten haftet. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Schaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens.
kW/p
Die Abkürzung kW/p steht für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) und definiert die maximal mögliche Leistung eines Solargenerators unter genormten Testbedingungen.
Laderegler
Dies ist ein elektrischer Regler bei netzunabhängigen PV-Anlagen. Hierüber kann der nicht benötigte Energie zur Speicherung in Akkumulatoren abgeleitet werden.
Module
Ein Solar- bzw. Photovoltaikmodul besteht aus mehreren zusammengefügten Solarzellen, die witterungsgeschützt zwischen zwei transparenten Scheiben eingebettet sind.
Photoeffekt
Dies ist die Umwandlung von Licht in elektrischen Strom. Das Licht besteht aus unzähligen winzigen Energieträgern (sogenannte Photonen). Wenn diese auf bestimmte Stoffe (z. B. Silizium) treffen, setzen sie darin Elektronen in Bewegung. Bewegte Elektronen sind elektrischer Strom.
Technologiefortschritt
Hier werden die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache oder Teile abgesichert, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden können. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis zu einem jeweiligen Prozentsatz über den Wert der versicherten Photovoltaikanlage hinaus versichert.
Vorsorgeversicherung
Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage werden als Vorsorgebetrag ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart. Eingetretene Veränderungen sind innerhalb der ersten drei Monate des jeweils neuen Versicherungsjahres anzuzeigen.
Wechselrichte
Hierbei handelt es sich um ein Gerät zur effizienten Umwandlung des von der Photovoltaikanlage erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom.
Ausschlüsse
- Schäden, durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Schäden, durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
- Schäden, durch Innere Unruhen
- Schäden, durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden, durch Erdbeben
- Schäden, durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten
- Schäden durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Schäden durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
- Schäden, die bei Ausübung des Berufes oder Ausübung von Vereinstätigkeiten entstehen (manche Berufsgruppen benötigen eine gesonderte Berufshaftpflichtversicherung)
Vorab genannte Punkte sind Standards der ABE. Sie können z. T. über Deckungserweiterungen (z. B. Erdbeben und Innere Unruhen) mitversichert werden.