Lebensversicherungen einfach erklärt

Die privaten Lebens- und Rentenversicherungen zeichnen sich gegenüber den staatlich geförderten Produkten wie Riester– und Rürup-Renten vor allem durch ihre große Flexibilität aus

Die Grundidee der privaten Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Damit stehen Ihnen sowohl das gesamte eingezahlte Kapital als auch die Summe erwirtschafteter Zinsen und Erträge zu.

Zu den wichtigsten Kapitalanlageprodukte gehören insbesondere die privaten Lebens- und Rentenversicherungen.

Anders als bei der Basisrente („Rüruprente„) gibt keine steuerliche Förderung in der Ansparphase, dafür gilt bei einer Verrentung das günstige Ertragsanteilsverfahren, wodurch nur ein Teil des ausgezahlten Kapitals steuerpflichtig wird. Und durch spezielle Auszahlungsvarianten können auch diese minimiert werden.

 

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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet bereits jetzt aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland nur noch eine Grundversorgung

Eine zusätzliche Altersvorsorge ist deshalb unverzichtbar. Ein Überblick:

A) Private Renten

Bei dieser Altersvorsorge profitieren Sie über die gesamte Laufzeit von der garantierten Mindestverzinsung der Sparbeiträge. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die die Rente deutlich erhöhen kann.

 

Anlageform

Die Beiträge werden sicher angelegt und verzinst. Der Kunde profitiert über die gesamte Laufzeit von der garantierten Mindestverzinsung in Höhe von (2023 aktuell) 0,25% der Sparbeiträge. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die die Rente deutlich erhöhen kann. Die Anlage erfolgt nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken und Immobilien.

Leistungsformen / Auszahlung

Die klassische Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Altersrente, was bei der steigenden Lebenserwartung ein großer Vorteil ist.

Flexible Auszahlung

  • lebenslange Rente
  • Kapitalauszahlung
  • Kombination aus beiden
  • Kapitalentnahme im Rentenbezug bei einigen Anbietern möglich

 

Todesfallleistungen:

– vor Rentenbeginn

  • Beitragsrückgewähr – Rückzahlung der gezahlten Beiträge
  • Guthabenauszahlung – Auszahlung des Guthabens inkl.Überschüsse

– ab Rentenbeginn

  • Rentengarantiezeit – Mindestzahldauer für die Rente. Bei Tod innerhalb der Rentengarantiezeit erhält der Begünstigte die Leistungen für die verbleibende Garantiedauer weiter in voller Höhe als Rente ausbezahlt
  • Beitragsrückgewähr – eingezahlte Beiträge abzüglich bereits gezahlter garantierter Renten

 

Steuerliche Behandlung

– in der Ansparphase

Die Erträge bleiben steuerfrei. Es wird keine Abgeltungsteuer einbehalten und es ist kein Freistellungsauftrag erforderlich.

– im Rentenbezug

Nur die sehr geringen Ertragsanteile sind steuerpflichtig. Geht man beispielsweise mit 67 Jahren in Rente, bleiben 83% der Rente steuerfrei. Die restlichen 17% unterliegen dem – im Alter meist günstigeren – persönlichen Steuersatz. Die tatsächliche Steuerbelastung ist häufig nur minimal.

 

Kapitalauszahlung

Bei der Kapitalauszahlung sind 50% der Erträge steuerfrei, wenn:

  • die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag und
  • 12 Jahren Vertragslaufzeit erfolgt.

 

Erbschaftssteuer

Bei der Privaten Rente lässt sich jede beliebige Person begünstigen. Die Rente / Versicherungsleistung fällt dann im Todesfall nicht in die Erbmasse, sondern direkt an den Begünstigten.

 

 

B) Fondspolicen

Nach der erneuten Garantiezinssenkung erfreuen sich fondsgebundene Produkte noch größerer Beliebtheit. Jedoch gibt es viele Unterschiede in der Produktlandschaft.

Die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Die Ablaufleistung dieser Versicherungen hängt maßgeblich von der Wertentwicklung der ausgewählten Sparinstrumente (meist Investmentfonds) ab

Der Versicherungsbeitrag beinhaltet einen Sparanteil, der direkt in einem oder mehreren Investmentfonds (Sondervermögen) angelegt wird. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.

Im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer die Chance auf höhere Erträge, trägt aber auch im ungünstigsten Fall das Verlustrisiko. Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen und aus einem Sortiment vertraglich festgelegter Investmentfonds wählen. Eine besondere Form sind Fondspolicen mit Beitragsgarantie – der Versicherer gewährleistet dabei am Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Prämien zurückzuzahlen oder diese in eine Rente umzuwandeln.

Natürlich haben solche Garantieversprechen auch ihren Preis: Je nach Ausstattung und Laufzeit können sie bis zu 1,5 Prozentpunkte der Rendite pro Jahr kosten.

 

C) Hybridprodukte

 

Statisches 2-Topf Hybridprodukt

Funktionsweise:

  • Einfache Mischung aus klassischer und fondsgebundener Versicherung
  • Ziel: Brutto-Beitragsgarantie
  • Beitragsgarantie wird durch Kapital im konventionellen Deckungsstock sichergestellt (Verzinsung 0,25 %)
  • Restliche Anteile der Beiträge werden in freie Fonds investiert

 

Dynamisches Hybridprodukt

Funktionsweise:

Anlagestrategie in 3 Asset-Klassen

  • Sicherungsvermögen mit sicherem Rechnungszins von 0,25 %
  • Fondsanlage in Wertsicherungsfonds (z. B. 80 % Garantie auf Monatsbasis)
  • Fondsanlage in frei wählbare Fonds

 

Garantierter Rentenfaktor

Die Rente aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird über einen Rentenfaktor direkt aus dem Vertragsguthaben errechnet. Dieser wird für jeden Vertrag individuell ermittelt und ist von folgenden Variablen abhängig:

Geburtsdatum, Rentenbeginnalter, Rentengarantiezeit und Tarif

Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Rente sein wird, die pro 10.000 EUR vorhandenem Fondsguthaben ausgezahlt werden soll. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Rentenfaktoren, die sich durch die Qualität ihrer Garantie unterscheiden.

  • Garantierter Rentenfaktor: keine Änderung möglich, auch nicht bei Ansteigen der Lebenserwartung
  • Nicht garantierter Rentenfaktor: Anpassungsmöglichkeit des Versicherers, wenn mit höherer Lebenserwartung gerechnet werden muss
  • Garantierter Rentenfaktor mit Änderungsvorbehalt (Treuhänderklausel): Rentenfaktor ist grundsätzlich garantiert, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (Erhöhung der Lebenserwartung, nachhaltige Senkung der Rendite der Kapitalanlagen) nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders abgeändert werden.

 

Steuerliche Behandlung

Einkommensteuer

Wie werden die Versicherungsprämien steuerlich behandelt?

Die Prämien sind gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der Höchstbeträge von 2.800 bzw. 1.900 Euro (§ 10 Abs. 4 EStG) steuerlich abzugsfähig. Bei Zusammenveranlagung werden die einzelnen Höchstbeträge addiert.

 

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Wann ist die Versicherungsleistung erbschaftsteuerfrei bzw. -pflichtig?

Die Versicherungsleistung ist schenkungssteuerfrei, wenn sie an den Versicherungsnehmer selbst aus- Gezahlt wird. Erhält die Leistung nicht der Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person, dann liegt beim Empfänger gewöhnlich ein schenkungssteuerpflichtiger Erwerb vor. Ebenso kann ein schenkungssteuerpflichtiger Vorgang vorliegen, wenn die Versicherungsprämien nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von einem Dritten bezahlt werden. Ob es zu einer Schenkungssteuerzahlung kommt, richtet sich nach dem gesamten schenkungssteuerpflichtigen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen.

 

D) Indexpolicen

Die Indexpolicen sind vom Risikoprofil und der Sicherheit her nahe einer klassischen Police, bieten aber die Chance auf etwas mehr Rendite.

In der Regel wird dem Kunden eine Beitragsgarantie gegeben, aber keine Garantieverzinsung auf die gesamte Laufzeit. Grundsätzlich handelt es sich um konventionelle Produkte, bei denen das Geld des Kunden im Deckungsstock des Versicherers liegt.

Lediglich die Überschüsse gehen in die Indexpartizipation. (Sie können in der Regel aber auch statt der Indexpartizipation eine sichere Verzinsung wählen. Diese Wahl haben Sie  in jedem Jahr neu, müssen sich aber im Voraus entscheiden). Auch wenn die Indexpartizipation gewählt wird, wird Ihnen bei einer negativen Entwicklung des Index im maßgeblichen Zeitraum nichts abgezogen, sondern auf Null gesetzt.

Vorteile:

  • Sehr sichere Anlage
  • Sicherung der erzielten Gewinne
  • Höhere Renditechancen als bei klassische Policen

Nachteile:

  • Keine großen Chancen auf besondere Performance
  • Keine echten Gestaltungsmöglichkeiten wie z. B. die Wahl der Anlageform
  • (in manchen Produkten keine Beteiligung an Dividenden)

 

E) Britische Policen

Diese Verträge sind eine mögliche Ergänzung zu deutschen Versicherungslösungen.

 

With-Profit-Produkte

With Profit Produkte funktionieren grundsätzlich ähnlich wie Fondsgebundene Policen, aber es wird nicht in frei handelbare Fonds angelegt, sondern die Anlage erfolgt im Versicherungsunternehmen.

Eine britische Lebensversicherung legt die Kundengelder in der Regel in einem sogenannten With-Profit-Fonds an, der speziell für die With Profit Produkte aufgelegt wird. Ein With-Profit-Fonds ist darauf ausgelegt, durch eine langfristige Investition am Aktienmarkt einen Wertzuwachs zu erzielen, dabei gewisse Garantien zu bieten und die kurzfristigen Schwankungen am Markt auszugleichen. Garantiert ist in der Regel eine Mindestwertentwicklung des angelegten Guthabens.

 

With Profit und Unitised With Profit (individuelle Produktkalkulation)

  • starkes Aktien-Investment im Vergleich zur deutschen klassischen Lebensversicherung (die britischen Versicherer sind nicht an strikte Anlagerichtlinien gebunden, ihre Aktienquote liegt meist zwischen 30 und 60 Prozent.)
  • Kunde nimmt an Gewinnen / Verlusten des Fonds teil
  • Indirekt durch Glättung (s.o.)
  • Direkt durch Schlussbonus (der Schlussbonus entsteht, wenn der Stand der Aktienanlage zum Zeitpunkt des Vertragsauslaufes über der geglätteten Wertentwicklung liegt)

 

Glättung

Beim Glättungsverfahren bildet eine britische Lebensversicherung in guten Börsenzeiten Reserven, die dann in schlechten Zeiten wieder aufgelöst werden, um so eine geglättete Wertentwicklung über die Laufzeit des Vertrages zu erreichen.

 

F) Britische Fondspolicen

Die britischen Fondspolicen funktionieren grundsätzlich wie die deutschen Fondspolicen, das heißt der Sparbeitrag fließt in eine vom Kunden gewählte Fondsauswahl.

 

Darüber hinaus können auch in Arbeitgeber finanzierten „vermögenswirksamen Leistungen“ Lebensversicherungen eingesetzt werden.

Durch die langfristig stabile Wertentwicklung von Lebensversicherungspolicen hat sich auch ein sogenannter Zweitmarkt fest etabliert. Mit internationalen Unternehmen lassen sich Lebensversicherungen Gewinn bringend ankaufen und die eigene Police optimal verkaufen – was einen bedeutend lukrativere Alternative zur herkömmlichen Kündigung darstellt.

 

 

E) Risiko-Lebensversicherungen

 

Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung im Todesfall. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist neben dem Eintrittsalter und der Laufzeit auch die Absicherungshöhe beziehungsweise die Versicherungssumme. Darüber hinaus spielt der Raucherstatus eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe. Eine Risikolebensversicherung wird entweder von Banken zur Kreditsicherung gefordert oder klassisch zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung zieht in der Regel immer eine Gesundheitsprüfung nach sich. Dabei ist der Umfang der Risikoprüfung von der gewünschten Absicherungshöhe abhängig. Alternative Möglichkeiten der Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsprüfung – aber mit Wartezeiten – stellen Sterbegeldtarife oder einige Spartarife mit Todesfallbaustein dar.

Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist nicht nur das Alter oder die gewünschte Versicherungssumme, sondern auch, ob ihr Kunde Raucher oder Nichtraucher ist. Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Todesfallschutz ist eine Risiko-Lebensversicherung die günstigere Variante, da hier nur das reine Risiko berücksichtigt wird.

Sollte innerhalb der Vertragslaufzeit die versicherte Person versterben, wird die zum Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt. Außerdem kann der Vertrag an einen Dritten abgetreten werden, um beispielsweise einen Kredit abzusichern.

  • Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG.
  • Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind grundsätzlich Erbschaftssteuerpflichtig.

 

Wie kann Erbschaftssteuer vermieden werden?

Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist daher eine Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies kann man z.B. erreichen, indem man sich über Kreuz versichert, ein Partner also jeweils den anderen über seinen Vertrag versichert. Denn Leistungen aus der Versicherung fallen nicht unter die Erbschaftssteuerpflicht, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind, der Begünstigte also im Versicherungsfall quasi seine eigene Versicherungsleistung erhält.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge dabei auch wirklich selber zahlt, da es sich ansonsten um eine Schenkung handelt, die wiederum steuerpflichtig sein könnte. Die Beitragszahlung sollte deshalb immer vom eigenen Konto des Versicherungsnehmers und nicht von einem Gemeinschaftskonto oder gar durch die versicherte Person erfolgen.

Video abspielen Schutz und Vorsorge durch Risikolebensversicherungen

 

PDFEine Besonderheit sind Risikoversicherungen für Kinder  und Risiko-Lebensversicherungen für RAUCHER