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Wichtige Begriffe und Bestandteile im unabhängigen KFZ-Versicherungsvergleich

 

Auslandsschadenschutz

Ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die besonders für Fahrzeughalter von Vorteil ist, die häufig mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren. Sie schützt den Fahrzeughalter bei Unfällen im Ausland, in die er schuldlos verwickelt ist und die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung keine Entschädigung leistet. Ersetzt werden die Unfall-, Verfahrenskosten und die Auslandsanwälte.

Bagatellschaden

ist ein Sachschaden bei Autounfällen mit geringem Wert, in der Regel unter 700,00 €. Wird ein Bagatellschaden nicht gemeldet, so entsteht auch keine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Eine ordentliche Unfallmeldung mit Personalien der Unfallbeteiligten und dem Unfallhergang sollte dennoch erfolgen, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden.

Führerscheinregelung

Besitzt der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein, so kann in der Regel die Einstufung in die SF-Klassen 1/2 vorgenommen werden.

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist die Haftung des Fahrzeughalters, wenn durch den Betrieb seines Kfz ein Schaden verursacht wird. Im Straßenverkehrsgesetz wird geregelt, dass ein Fahrzeug in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder es noch nicht endgültig abgestellt ist und sich somit im Verkehrsraum befindet. Damit stellt es ein Hindernis dar. Ein Verschulden ist dabei nicht relevant.

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fahrten ins Ausland. Sie enthält wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung. In Ländern in denen das Kennzeichenabkommen gilt, ist eine Mitnahme nicht erforderlich.

Seit Juli 2020 ist das grüne Papier grundsätzlich nicht mehr nötig – auch ein Ausdruck auf handelsüblichem weißem Papier wird als Nachweis akzeptiert. Seit Januar 2021 geben die Kfz-Versicherer die Karte sogar nur noch mit weißem Hintergrund aus. Der Vorteil der weißen Farbe: Autofahrer können ihre internationale Versicherungskarte nun auch per Mail erhalten und sie ganz einfach zuhause selbst ausdrucken.

Das ganze Verfahren ist also bequemer und schneller.

Mallorca-Police

Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die die Differenz zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz im Schadenfall ausgleicht.

Neuwertentschädigung

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis des Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer. Dies gilt nur, sofern es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt und das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.

Darüber hinaus wird in den Versicherungsbedingungen vieler Gesellschaften festgelegt, dass der Neupreis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erstattet wird, wenn die Reparaturkosten einen vereinbarten prozentualen Betrag erreichen oder überschreiten.

Der Neuwert entspricht im Schadenfall der Höhe dem vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Kaufpreis für das gleiche Modell oder einen vergleichbaren Fahrzeugtyp inklusive Sonderausstattung, sofern das alte Modell nicht mehr hergestellt wird.

Rabattretter

Unter Rabattretter versteht man, dass man einen Unfall im Jahr frei hat, ohne dass eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts erfolgt. Der Rabattretter wird von einigen Kfz Versicherungen als kostenlose Inklusivleistung angeboten – allerdings nur für Versicherungsnehmer, die eine langjährige, unfallfreie Fahrpraxis vorweisen können. Diese spiegelt sich dann in einer entsprechend hohen Schadenfreiheitsklasse wider. So ist die Voraussetzung für den Rabattretter in der Regel die Einstufung in die SF-Klasse 25.

Regress

Im Versicherungsrecht bedeutet dies die Inanspruchnahme des Schädigers durch den Versicherer aufgrund des auf ihn übergegangenen Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger.

Ruheversicherung

Die Ruheversicherung ist eine Besonderheit der Kfz-Versicherung. Das Fahrzeug ist beitragsfrei für einen bestimmten Zeitraum weiterhin versichert. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht vom Abstellplatz entfernt oder bewegt werden darf.

Schadenfreiheitsklasse/SF-Klasse

In der SF-Klasse spiegeln sich die schadenfreien Jahre des Versicherungsnehmers wider. Daraus ergibt sich der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die SF-Klasse wird in der Beitragsrechnung angegeben. Sie steigt bei einem unfallfreien Schadensverlauf jedes Jahr.

Voraussetzung für die Steigerung ist, dass das Fahrzeug mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet ist.

Schadenfreiheitsübertragung (SFR-Übertragung)

Eine SFR-Übertragung ist bei den meisten Gesellschaften möglich. Die Voraussetzungen sind hierzu von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Häufig wird ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt. Der bisherige SFR-Berechtigte muss seinen Anspruch schriftlich bei der Gesellschaft abtreten. Die Übertragung der SFR-Jahre erfolgt auf der Grundlage des Führerscheinerwerbs.

Schadenfreiheitsklassen-Tabelle

Schadenfreiheitsklassen-Tabelle

 

MP3 PodcastPodcast zu Schadenfreiheitsklassen-Regelung

 

Schutzbrief

Der Schutzbrief wird von vielen Versicherungen neben der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Versicherungsnehmer angeboten. Mit diesem Autoschutzbrief wird dem Versicherungsnehmer Hilfe bei Unfällen und Pannen gewährt; unerheblich ob diese selbst verschuldet sind oder nicht. Mit dem Schutzbrief unterstützt die Versicherung den Versicherungsnehmer bei den Hilfeleistungen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt oder geborgen werden, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.

Der Schutzbrief sorgt des Weiteren dafür, dass das Fahrzeug nach Hause transportiert oder ein Mietwagen organisiert wird. Ist es nach einem Unfall erforderlich, verletzte oder kranke Personen nach Hause zu holen, so übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.

Üblicherweise sind folgende Leistungen im Schutzbrief inbegriffen:

  • Pannenhilfe am Unfallort
  • Fahrzeugbergung
  • Abschleppdienst
  • Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall – Weiter- bzw. Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung, Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Wiederbeschaffung von Ersatzteilen, Krankentransport, Kinderrücktransport, Verstorbenenüberführung, Krankenbesuch.

Schwacke-Eurotaxliste

Darunter versteht man Restwertbörsen von Kraftfahrzeugen. Dort wird der Restwert eines Fahrzeuges durch den Fahrzeugtyp, das Baujahr, der Ausstattung und des Kilometerstandes bestimmt.

Sondereinstufungen

Darunter versteht man üblicherweise folgende Formen:

  • Führerscheinregelung
  • Eltern / Kind-Regelung
  • Zweitwagenregelung
  • Verbesserte Zweitwagenregelung
  • SFR-Übernahme von einem ausländischen Versicherer
  • Anrechnung Dienstfahrzeug

Die Sondereinstufungen der SF-Klassen ist in den Allgemeine Kraftfahrtbedingungen jeder Versicherungsgesellschaft geregelt.

Vertragsunterbrechung

Wird ein Kfz-Vertrag unterbrochen und nicht weitergeführt, bleibt die Schadenfreiheitsklasse noch 7 Jahre bei der Versicherungsgesellschaft bestehen. Nach dieser Frist verfällt der Schadenfreiheitsrabatt. Es kann jedoch je nach Versicherer eine abweichende Regelung getroffen werden.

Wechselkennzeichen

Unter Wechselkennzeichen versteht man ein Nummernschild für mehrere Fahrzeuge.
Wichtig: Die Fahrzeuge dürfen nicht parallel in Betrieb sein. Das parkende Fahrzeug darf nicht in Betrieb genommen werden, es muss sich unbedingt auf einen Privatgrundstück befinden. Für beide Fahrzeuge muss die Kfz-Steuer gezahlt werden.

Wildschaden

Wildschäden sind der Kfz-Teilkaskoversicherung zuzuordnen. Ein Wildschaden liegt vor, wenn das in Bewegung befindliche versicherte Fahrzeug mit Haarwild kollidiert.

Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zählen folgende Tiere zum Haarwild:

  • Wisent (Bison bonasus L.)
  • Elchwild (Alces alces L.)
  • Rotwild (Cervus elaphus L.)
  • Damwild (Dama dama L.)
  • Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK)
  • Rehwild (Capreolus capreolus L.)
  • Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
  • Steinwild (Capra ibex L.)
  • Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS)
  • Schwarzwild (Sus scrofa L.)
  • Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
  • Schneehase (Lepus timidus L.)
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.)
  • Murmeltier (Marmota marmota L.)
  • Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
  • Luchs (Lynx lynx L.)
  • Fuchs (Vulpes vulpes L.)
  • Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
  • Baummarder (Martes martes L.)
  • Iltis (Mustela putorius L.)
  • Hermelin (Mustela erminea L.)
  • Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
  • Dachs (Meles meles L.)
  • Fischotter (Lutra lutra L.)
  • Seehund (Phoca vitulina L.)

Bei einigen Versicherern sind auch Schäden auf Grund von Feder-Wild versichert.

 

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeuges über den Wiederbeschaffungswert liegen. Die Fahrzeugbewertung wird durch einen Gutachter vorgenommen, der auf der Grundlage von Listen (Schwacke und Eutotax) den Wiederbeschaffungswert feststellt. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für Neufahrzeuge die „Neupreisentschädigung“ einzuschließen.

Zweitwagen

Die Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen Pkw angemeldet haben. Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine verbesserte Zweitwageneinstufung mit unterschiedlichen SF-Klassen an.

Ausschlüsse

  • Vorsatz
  • Genehmigte Rennen
  • Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
  • Beschädigung von Anhängern oder angeschleppten Fahrzeugen
  • Beschädigung von beförderten Sachen
  • Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
  • Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
  • Vertragliche Ansprüche
  • Schäden durch Kernenergie
  • Alkohol und andere berauschende Mittel
  • nicht genehmigte Rennen

 

Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung:

 

Kfz-Haftpflicht

Ein geparktes Kfz hat Motor- und Getriebeflüssigkeit verloren. Die Leitungen waren aus Altersgründen porös geworden. Die ausgelaufenen Flüssigkeiten verunreinigten das Erdreich sowie das Grundwasser.

Die Versicherungsnehmerin war mit den Kindern im Auto unterwegs und beschloss kurzfristig, einen Einkauf zu tätigen. Durch die schreienden Kindern wurde sie hektisch und war abgelenkt. Nach dem Einparken steigt sie aus dem Fahrzeug aus und stößt die Türe gegen das daneben geparkte Fahrzeug. Dabei beschädigt sie dieses.

Der Versicherungsnehmer will während der Fahrt den Radiosender wechseln. Er ist kurzfristig abgelenkt und übersieht, dass der vorausfahrende Motorradfahrer zu bremsen beginnt. Selbst durch eine Vollbremsung kann er den Zusammenstoß mit dem Motorradfahrer nicht verhindern.

 

Kfz Teilkasko

Ein Gewitter- und Hagelschauer zieht auf. Durch die Tennisball großen Hagelkörner wird die komplette Karrosserie des PKW’s mit vielen kleinen Dellen beschädigt.

Ein Versicherungsnehmer fährt Abends durch ein dunkles Waldstück. Als ein Reh auf die Fahrbahn springt, kann er nicht mehr vollständig abbremsen und kollidiert mit dem Haarwild.

Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleudert einen Stein auf die Windschutzscheibe des PKW’s. Durch diesen Steinschlag wird die Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers erheblich demoliert.

 

Kfz Vollkasko

Da weder die Handbremse angezogen noch ein Gang eingelegt ist, macht sich der PKW selbstständig und schrammt an einer Hausmauer entlang. Hierbei wird die komplette rechte Fahrzeugseite mit Kratzern versehen.

Ein Motorradfahrer überschätzt die Geschwindigkeit und fährt zu schnell in eine Kurve. Er rutscht samt dem Motorrad von der Fahrbahn. Das Motorrad überschlägt sich mehrfach und erleidet einen Totalschaden.

Ein PKW-Fahrer leitet einen Parkvorgang ein. Der PKW kracht rückwärts an einen Straßenpfosten, welcher übersehen wurde. Hierbei wird die Stoßstange sowie die Kofferaumklappe beschädigt.

 

 

Hochwertige Fahrzeuge und Exoten

 

 

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*Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung.  Wir empfehlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie AMB Allfinanz Makler zu besprechen.*
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