Investmentfonds – Ombudsstelle 2024 stärker nachgefragt

In den ersten drei Quartalen 2024 gingen 142 Anfragen und Beschwerden von Fondsanlegern bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI ein – ein Plus von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Etwa die Hälfte der Fälle betraf offene Immobilienfonds, die in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten sind. Rund ein Viertel der Meldungen drehte sich um Kostenklauseln bei Riester-Verträgen, wobei hier der Klärungsbedarf maßgeblich auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil vom Ende 2023 zurückzuführen ist.

Seit 2011 fungiert die Ombudsstelle als Schlichtungsinstanz bei Konflikten zwischen Verbrauchern und BVI-Mitgliedsunternehmen, wobei der Fokus auf geschlossenen und offenen Fonds, fondsgebundenen Altersvorsorgeverträgen sowie dem Depotgeschäft liegt.

Der Fondsombudsmann, der als private Verbraucherschlichtungsstelle vom Bundesamt für Justiz anerkannt ist, kann bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro verbindliche Schiedssprüche fällen.

Nach eigenen Angaben repräsentiert der BVI gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des deutschen Fondsmarktes.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.