Fonds erhalten 2025 weiteren Schutz vor Greenwashing

 

Immer mehr Investoren legen nicht nur Wert auf Rendite und Sicherheit, sondern auch auf die ethische Dimension ihrer Anlagen.

Daher ist der Markt für Fonds von Produkten geprägt, die Begriffe wie „nachhaltig“, „ESG“, „Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ im Namen tragen. Allerdings erfüllen nicht alle Fonds diese Versprechen gleichermaßen.

Um Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) neue Kriterien definiert.

Wesentlich ist eine 80-Prozent-Schwelle: Nur Fonds, deren nachhaltige Investments diesen Anteil erreichen, dürfen entsprechende Begriffe im Namen führen.

Was als nachhaltig gilt, regelt die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die derzeit überarbeitet wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angekündigt, die ESMA-Kriterien vollständig umzusetzen.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.