Tierhalterhaftpflicht – Versicherung einfach vergleichen

Die Tierhalterhaftung ist gemäß § 833 BGB grundsätzlich eine Gefährdungshaftung.

Dass heißt, der Tierhalter hat für von seinem Tier verursachte Schäden einzustehen, auch wenn er das Tier ordnungsgemäß gehalten bzw. beaufsichtigt hat.

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Wichtige Begriffe zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Haftung des Tierhalters

Haftung des Tierhalters für Luxustiere

Für ein Luxustier besteht eine Gefährdungshaftung nach § 833 BGB (1). Ein Luxustier ist ein Tier, das entweder nicht als Haustier anzusehen ist oder als Haustier nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Haftung des Tierhüters

Tierhüter ist derjenige, der die Führung der Aufsicht über das Tier übernommen hat § 834 BGB (1). Hier kann eine Doppelversicherung aus der Tierhalterhaftpflicht des Tierhalters und der privaten Haftpflicht des Tierhüters bestehen.

Verstoß gegen Halterpflichten

Dies sind vom Staat oder Bundesland auferlegte Pflichten, welche eingehalten werden müssen (z. B. Leinenpflicht, Höhe der Pferdekoppel).

Figurantenschäden

Der fingierte Schaden erfolgt oftmals durch ein in Szene gesetztes Ereignis, das an einer vorher ausgesuchten Stelle stattfindet. Hier soll ein tatsächlicher, sichtbarer Schaden geltend gemacht werden, der durch ein konstruiertes Ereignis entstanden sein soll. Bei dieser Form des betrügerischen Verhaltens wird häufig versucht, die Schadensituation durch Utensilien noch eindeutiger und offensichtlicher darzustellen.

Deckschäden

Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursachen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, die damit verbundenen Kosten und Schadensersatzforderungen zu tragen. Diese Art von Schäden können bei gewollten oder ungewollten Deckakten auftreten.

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mit dem Begriff Mietsachschäden bezeichnet man im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden, die ein Hund an Einrichtungsgegenständen von gemieteten Wohnungen oder anderen Mieträumen, die privat genutzt werden, verursacht.

Reitbeteiligung

Eine Reitbeteiligung ist eine fremde Person, die sich an den Unterhaltskosten des Pferdes durch ständige Pflege oder durch ständige Geldbeträge beteiligt und das Pferd auch selbst reitet.

Fremdreiterrisiko

Gerade wenn Fremdreiter das Pferd reiten möchten, ist das Risiko eines Schadens erhöht und zwar schlicht aus dem Grund, weil Pferd und Reiter oftmals nicht oder kaum miteinander vertraut sind. Dies gilt auch wenn nur gelegentlich fremde Personen auf das versicherte Pferd aufpassen oder einen kurzen Ausritt unternehmen.

Flurschäden

Flurschäden sind Beschädigungen eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder seiner Früchte, z. B. niedergetrampelte Felder, Bissschäden an Bäumen und Sträuchern.

Versicherungsschutz für Welpen/Fohlen in Monaten

Hierbei handelt es sich um einen Leistungseinschluss für Welpen/Fohlen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung gelten diese als ausgeschlossen.

Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber

In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde durch den Gesetzgeber als zwingend vorgeschrieben (Stand 2023).

 

Ausschlüsse

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Außerdem kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die dem Tierhalter selbst zugefügt worden sind. Wird einem nahen Angehörigen, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, ein Schaden zugefügt, fällt dies ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

 

Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen

  • Der Klassiker: Der Postbote möchte die Post zustellen und wird vom Hund des Versicherungsnehmers gebissen.
  • Beim Einkaufen wird der Hund schnell vor dem Laden angebunden. Während der Versicherungsnehmer einkauft, streichelt ein Kind den Hund und wird dabei gebissen.
  • Auf einem Ausritt wird das Pferd des Versicherungsnehmers erschreckt und geht durch. Dabei wird ein Zaun beschädigt oder eine fremde Person verletzt.
  • Das Pferd des Versicherungsnehmers fühlt sich bedroht, tritt aus und verletzt eine Person oder beschädigt einen Gegenstand.

 

 

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Eine Tierhaftpflichtversicherung für Tierhalter ist eine wichtige Absicherung für Haustierbesitzer. Sie schützt einen vor hohen Kosten, wenn das eigene Tier Schäden verursacht. Allerdings sind die Beiträge für eine solche Versicherung nicht immer günstig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine preiswerte Tierhaftpflichtversicherung finden und worauf Sie dabei achten sollten.

Warum eine Tierhaftpflichtversicherung wichtig ist

Eine Tierhaftpflichtversicherung springt ein, wenn Ihr Haustier Schäden an Personen oder Sachen verursacht. Die Kosten für Verletzungen oder Sachschäden können schnell in die Tausende gehen. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Eine Tierhaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor finanziellen Risiken.

Auch wenn Ihr Tier friedlich und gut erzogen ist, kann es immer zu unvorhersehbaren Zwischenfällen kommen. Ein Hund, der jemanden anspringt und verletzt, eine Katze, die teure Möbel zerkratzt oder ein Pferd, das einen Unfall verursacht – in solchen Fällen ist eine Tierhaftpflichtversicherung Gold wert.

Welche Tiere sind versicherbar?

Grundsätzlich können alle Haustiere über eine Tierhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die gängigsten Versicherungen decken folgende Tiere ab:

  • Hunde
  • Katzen
  • Pferde
  • Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster etc.
  • Ziervögel
  • Reptilien
  • Fische

Einige Versicherer bieten auch Schutz für exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Papageien an. Allerdings sind diese Tiere oft schwieriger zu versichern und die Beiträge können höher ausfallen.

Welche Leistungen umfasst eine Tierhaftpflichtversicherung?

Eine Tierhaftpflichtversicherung für Tiere übernimmt in der Regel folgende Kosten:

  • Personenschäden: Wenn Ihr Tier jemanden verletzt, kommen die Heilkosten und Verdienstausfälle des Geschädigten auf Sie zu. Die Versicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Sachschäden: Wenn Ihr Tier fremde Sachen beschädigt oder zerstört, erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dazu zählen zum Beispiel zerbrochene Brillen, zerkratzte Möbel oder verunreinigte Teppiche.
  • Vermögensschäden: In manchen Fällen können auch reine Vermögensschäden versichert sein, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Zum Beispiel wenn Ihr Hund eine Katze jagt und dabei ein fremdes Handy zerstört.
  • Rechtschutz: Einige Versicherer bieten auch einen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Schäden durch Ihr Tier an. So werden die Kosten für einen Anwalt übernommen, wenn Sie sich gegen unbegründete Schadenersatzforderungen wehren müssen.

Wie hoch sind die Beiträge für eine Tierhaftpflichtversicherung?

Die Beiträge für eine Tierhaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Tieres: Hunde und Pferde verursachen im Schnitt höhere Schäden als Katzen oder Kleintiere. Entsprechend fallen die Beiträge für diese Tiere höher aus.
  • Alter des Tieres: Junge Tiere sind oft aktiver und verspielter. Mit zunehmendem Alter sinkt das Risiko für Schäden, was sich in günstigeren Beiträgen widerspiegelt.
  • Vorerkrankungen: Wenn Ihr Tier bereits vorerkrankt ist, kann das die Beiträge erhöhen. Manche Versicherer schließen bestimmte Erkrankungen sogar ganz von der Versicherung aus.
  • Versicherungssumme: Je höher die vereinbarte Versicherungssumme, desto teurer der Beitrag. Eine Standardsumme von 2-3 Millionen Euro ist üblich.
  • Selbstbeteiligung: Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, sinkt der Beitrag. Allerdings müssen Sie dann einen Teil des Schadens selbst tragen.
  • Rabatte: Manche Versicherer gewähren Rabatte, wenn Sie mehrere Tiere oder andere Versicherungen bei ihnen abschließen.

Im Durchschnitt liegen die Beiträge für eine Tierhaftpflichtversicherung zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr. Für Hunde und Pferde können die Beiträge aber auch deutlich höher ausfallen.

Wie finde ich eine günstige Tierhaftpflichtversicherung?

Um eine preiswerte Tierhaftpflichtversicherung zu finden, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  1. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Versicherern: Holen Sie Angebote von mindestens 3-4 Anbietern ein und vergleichen Sie die Konditionen und Preise. Große Preisunterschiede sind durchaus üblich.
  2. Achten Sie auf Rabatte und Sonderkonditionen: Fragen Sie nach Rabatten für Hundeführerschein, Kastration, Mehrfachtiere oder Bündelung mit anderen Versicherungen. Manche Anbieter gewähren auch Sonderkonditionen für bestimmte Berufsgruppen.
  3. Wählen Sie eine angemessene Versicherungssumme: Eine Versicherungssumme von 2-3 Millionen Euro ist in den meisten Fällen ausreichend. Höhere Summen verteuern den Beitrag unnötig.
  4. Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung von 150-300 Euro senkt den Beitrag spürbar, ohne dass Sie auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten müssen.
  5. Nutzen Sie Onlinerechner und Vergleichsportale: Viele Versicherer bieten Onlinerechner an, mit denen Sie schnell und einfach Angebote für Ihre Tierhaftpflicht einholen können. Auch Vergleichsportale im Internet erleichtern den Überblick.
  6. Fragen Sie nach Sonderkonditionen für Hundehalter: Manche Städte und Gemeinden bieten Hundehaltern Sonderkonditionen bei der Tierhaftpflicht an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung.
  7. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt: Tierhaftpflichtversicherungen sind oft günstiger, wenn man sie zum Jahresbeginn abschließt. Zu Ferienbeginn oder kurz vor Weihnachten sind die Beiträge meist höher.

Worauf muss ich bei der Auswahl achten?

Neben dem Preis sollten Sie bei der Auswahl einer Tierhaftpflichtversicherung auch auf folgende Punkte achten:

  • Versicherungsumfang: Prüfen Sie genau, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind und ob diese für Sie ausreichend sind. Achten Sie auf Ausschlüsse und Einschränkungen.
  • Versicherungssumme: Eine Versicherungssumme von mindestens 2 Millionen Euro pro Schadenfall sollte es schon sein. Höhere Summen bieten mehr Sicherheit.
  • Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung von 150-300 Euro ist üblich und senkt den Beitrag. Achten Sie aber darauf, dass Sie im Schadensfall die Summe auch tragen können.
  • Wartezeiten: Manche Versicherer sehen Wartezeiten von bis zu 3 Monaten vor, bevor der Versicherungsschutz greift. Das sollte man bei der Vertragswahl berücksichtigen.
  • Kulanz: Im Schadenfall zählt nicht nur der Versicherungsvertrag, sondern auch die Kulanz des Versicherers. Informieren Sie sich über die Regulierungspraxis des Anbieters.
  • Vertragslaufzeit: Tierhaftpflichtversicherungen werden meist jährlich abgeschlossen. Achten Sie auf die Kündigungsfristen und -termine.

Eine Tierhaftpflichtversicherung ist für Haustierbesitzer eine wichtige Absicherung gegen hohe Schadenersatzkosten. Mit etwas Recherche und Vergleich lässt sich eine preiswerte Police finden, die den individuellen Bedürfnissen entspricht. Neben dem Preis sollten aber auch Leistungsumfang, Versicherungssumme und Kulanz des Anbieters eine Rolle spielen.

Mit der richtigen Tierhaftpflichtversicherung sind Sie und Ihr Tier auf der sicheren Seite.