Finanzcoaches ohne Skrupel – gibt´s jetzt Geld zurück?

 

In den sozialen Netzwerken wimmelt es nur so von echten und selbst ernannten Finanzexperten.

Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, mit dem Versprechen, ihren Followern das nötige Wissen für ein finanziell sorgenfreies Leben zu vermitteln. Doch nicht immer halten diese Angebote, was sie versprechen – vor allem angesichts oft hoher Preise lässt die Qualität vieler Kurse zu wünschen übrig.

Wer einen solchen Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich im Nachhinein übervorteilt fühlt, hat unter Umständen gute Chancen auf einen Rückzieher:

Das Landgericht München entschied kürzlich zugunsten einer Frau, die sich von einem Finanzcoaching-Vertrag lösen wollte. Sie berichtete, von dem Anbieter überrumpelt worden zu sein. Dieser verfügte – wie viele andere in der Branche – nicht über eine Zulassung nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Ein solcher Mangel macht entsprechende Verträge grundsätzlich anfechtbar, urteilten die Richter.

Der Versuch des Coachinganbieters, die Klägerin als Unternehmerin statt als Verbraucherin darzustellen – sie habe sich aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit begeben wollen – überzeugte das Gericht nicht.

Auch in diesem Fall galt: Der Schutz des Fernunterrichtsrechts greift.

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.