Höchstrechnungszins 2025 kommt jetzt bei Versicherten an

 

Nach Jahren historisch niedriger Zinsen wurde der Höchstrechnungszins – also der maximal zulässige Garantiezins in Lebensversicherungen – zu Jahresbeginn erstmals wieder angehoben. Er liegt nun bei 1,0 Prozent. Auch wenn dieser Wert auf den ersten Blick moderat erscheint, hat er spürbare Auswirkungen für Versicherte.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in einer aktuellen Analyse berechnet, welche Vorteile sich daraus ergeben: Kundinnen und Kunden von Berufsunfähigkeits– und Risikolebensversicherungen dürfen sich auf höhere garantierte Leistungen freuen. „In der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen die Garantien um bis zu 9 Prozent, in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent, erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Auch für die private Rentenversicherung bringt der höhere Zins Vorteile. Laut GDV-Modellrechnungen steigt der Rentenfaktor – also der Betrag an monatlicher Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital – im Schnitt um 12 Prozent. Zusätzlich profitieren Versicherte von der positiven Entwicklung am Kapitalmarkt, die sich in Form steigender Überschussbeteiligungen bemerkbar machen kann.

   

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.