Private Unfallversicherung wird vom OLG 2024 bestätigt beim Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen

Der Fall vor dem OLG Karlsruhe betrifft eine private Unfallversicherung für den Sohn der Klägerin. Der Sohn, der an einer psychischen Erkrankung leidet, unternahm am 14. Januar 2019 einen Suizidversuch, indem er aus dem Fenster sprang und sich dabei schwere Verletzungen zuzog.

Die private Unfallversicherung lehnte die Leistung ab, da es sich nicht um ein unfreiwilliges Ereignis handle. Die Klägerin forderte daraufhin eine Invaliditätsleistung von 36.180 Euro sowie weitere Zahlungen.

Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Versicherungsleistung, jedoch aus einem anderen Grund. Es erkannte an, dass bei einem Suizidversuch aufgrund einer psychischen Erkrankung die Freiwilligkeit fehlen kann. Allerdings griff in diesem Fall der Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.

Somit wurde die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, und ihr Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung wurde abgelehnt.

Aus unserer Sicht liegt hier allerdings auch ein möglicher Beratungsfehler zu Grunde. Diesen Umstand hat das OLG allerdings nicht zu prüfen gehabt.

 

TIPP: Prüfen Sie unbedingt Ihre eigene Unfallversicherung auf diese Ausschlussklausel – denn diese greift auch z.B. bei Alkohol oder Betäubungsmitteln, wobei selbst kleinste Mengen von z.B. Hanf ausreichen, um den Versicherungsschutz ggf. ganz oder teilweise zu versagen.

 

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Datum der Urteilsverkündung: 16.05.2024
Aktenzeichen: 12 U 175/23 // Link zum Urteil
Gericht: OLG Karlsruhe



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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Investitionen mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. “AMB Allfinanz Makler” zu besprechen.